Keine wirksame Befristung, da Daueraufgabe der Bundesangentur vorliegt und bezüglich Drittmittelbefristung fehlende Befassung des Drittmittelgebers mit konkreter Stellensituation.
Informationen:
- Veröffentlicht: 24.04.2012
- Weitere Informationen: http://www.arbg.bayern.de/muenchen/entscheidungen/neue/22242/index.html