1.Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung.
2.Tarifliche Regelung, welche gemäß § 87 Abs. 1 Eingangshalbs. BetrVG das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dynamisierung von Arbeitsentgelten entsprechend der Tarifabschlüsse für nicht dem Tarifvertrag unterworfenen Arbeitnehmer ausschließt (entgegen LAG Hamm 26.04.2013 — 13 TaBV 21/13, juris).
Informationen:
- Veröffentlicht: 19.10.2015
- Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/lag_duesseldorf/j2015/NRWE_LAG_D_sseldorf_12_TaBV_37_15_Beschluss_20150812.html