Arbeitsrecht  gehört  zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Bundesweit sind rd. 40 Mio. Bundesbürger bei knapp 3 Mio. Unternehmen beschäftigt. Jeder zweite Bundesbürger unterliegt damit in irgendeiner Art und Weise den Vorschriften des bundesdeutschen Arbeitsrechts.

Gleichwohl sind die Interessen der auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland bisher von keiner eigenen Vereinigung „in einer Hand“ ausschließlich vertreten.

In dieser Erkenntnis wurde im September 2008 der VdAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. gegründet.
Hierbei verfolgt der Verband in erster Linie zwei Zielsetzungen

  • die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Arbeitsrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie
  • eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von Unternehmern und Arbeitnehmern durch konsequente Fort- und Weiterbildung unserer  Mitglieder sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund gelten für die Aufnahme von Rechtsanwälten-/innen als Mitglied in unseren Verband auch folgende „Mindestvoraussetzungen“:

  • Tätigkeitsschwerpunkt „Arbeitsrecht“
  • Mindestzulassung fünf Jahre
  • Fachanwaltschaft erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung

Zur Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder wurden folgende Fachausschüsse eingerichtet:

  • Fachausschuss I: Arbeitsgerichtsverfahren
  • Fachausschuss II: Kündigungsschutzrecht
  • Fachausschuss III: Arbeitsvertragsgestaltung
  • Fachausschuss IV: Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen
  • Fachausschuss V: Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung
  • Fachausschuss VI: Tarifvertragsrecht
  • Fachausschuss VII: Betriebliche Altersversorgung/Vorruhestand/Altersteilzeit/Renten
  • Fachausschuss VIII: EU – Arbeitsrecht
  • Fachausschuss IX: Rechte von Organmitgliedern (Geschäftsführer / Vorstände / Aufsichtsratsmitgliedern)