| (Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 02.09.2010 die Kündigung eines Computerfachmanns, der im Betrieb seinen Elektroroller aufgeladen und dadurch einen Schaden von 1, 8 Cent für das Unternehmen verursacht hatte, für unrechtmäßig erklärt.
|
|
|
| (Stuttgart) Einem langjährig beschäftigen Arbeitnehmer, der mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Internatsgästen betraut ist, kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellung hätte leisten müssen, jedoch guten Glaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.
|
|
|
| (Stuttgart) Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.
|
|
|