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21.05.2013
Anwaltssuche

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Name

Horst Wiese

Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Kanzlei

Kanzlei Wiese & Harbort

Adresse

Haarenufer 31
26122 Oldenburg (D)

Telefon

0441/998680

Fax

0441/9986829

eMail

wiese@anwaelte-ol.de

Internet

www.wiese-harbort.de

Tätigkeitsfelder

Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Interessen / Branche

Amtsgerichtsbezirk

Oldenburg

Terminvertretungen

Oldenburg (Oldenburg), Wilhelmshaven


 
Pressemitteilungen
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung

(Stuttgart) Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte.

 
Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten.

 
Pflicht zu Abfassung aller Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch ist EU-rechtswidrig

(Stuttgart) Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit grenzüberschreitendem Charakter auf Niederländisch abzufassen sind, verstößt gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

 
News aus dem BMAS