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21.05.2013
Anwaltssuche

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Name

Marc-Oliver Reinhard

Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kanzlei

Rechtsanwälte Reinhard & Dworazik

Adresse

Sturmiusstr. 15
36037 Fulda (D)

Telefon

0661/ 100 56

Fax

0661/ 100 58

eMail

info@ra-reinhard.de

Internet

www.ra-reinhard.de

Tätigkeitsfelder

Arbeitsrecht, Verkehrsrecht

Interessen / Branche

Amtsgerichtsbezirk

Fulda

Terminvertretungen

Fulda, Kassel, Schweinfurt, Würzburg


 
Pressemitteilungen
Formunwirksamer Aufhebungsvertrag beendet nicht das Arbeitsverhältnis

(Stuttgart) Ein Aufhebungsvertrag, bei dem die gesetzliche Schriftform ist nicht gewahrt ist, ist unwirksam.

 
Dauer der Arbeitszeit bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung

(Stuttgart) Ist in einem Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nicht ausdrücklich geregelt, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart. Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Diese Grundsätze gelten auch für außertarifliche Angestellte.

 
Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten.

 
News aus dem BMAS