Home Presse & Nachrichten Nachrichten & Urteile Falko Götz: Arbeitsgericht weist Kündigungsschutzklage ab
08.09.2010
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Kompetenzen bei Kreditvergabe überschritten?
Im Rahmen der sog. Pooth - Affäre ist bei einer internen Revision bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eine Kreditvergabe durch einen Generalbevollmächtigten des Kreditinstituts über ein Gesamtvolumen von ca. 20...
Teilbeschäftigtes Betriebsratsmitglied
Auch wenn die Betriebsratstätigkeit eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglied dessen Arbeitszeit übersteigt, hat es zunächst um Freizeitausgleich nachzusuchen und steht ihm nicht sofort ein Vergütungsanspruch zu.Tenor 1. Auf...
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: "Abwrackprämie" ist nicht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") anzurechnen
Essen. Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) ist die sog. "Abwrackprämie" (staatliche Umweltprämie) von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ausgenommen.Die Umweltprämie...
Arbeitsgericht Düsseldorf: Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen nun auch beim Arbeitsgericht Düsseldorf
er Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen, über den in der Presse bereits berichtet wurde (Berichte u.a. in der Rheinischen Post vom 04.05.2010, 06.05.2010, in der Westdeutschen Zeitung vom...
Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen
Durch Gesetz vom 21. November 2007 gliederte das Land Nordrhein-Westfalen die Versorgungsverwaltung in die allgemeine Verwaltung ein und löste die Versorgungsämter zum 1. Januar 2008 auf. Die Aufgaben der...
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Falko Götz: Arbeitsgericht weist Kündigungsschutzklage ab PDF Drucken E-Mail
Der Fußballtrainer hat seine Kündigungsschutzklage gegen Holstein Kiel in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Kiel (5 Ca 1958 d/09) heute verloren. Das Gericht war nach Anhörung von 10 Zeugen davon überzeugt, dass Falko Götz einen Spieler von Holstein Kiel nach einem in Brauschweig verlorene...

(vdaa) ...n Spiel anschließend in der Umkleidekabine dreimal mit dem Handballen auf die Stirn geschlagen hat. Dies wertete das Gericht als grobe Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten. Es sei für Holstein Kiel unzumutbar, Falko Götz bis zum Vertragsende im Jahre 2013 weiter zu beschäftigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Falko Götz kann Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einlegen.

Informationen:

     
    Experten

    Arbeitsrecht in Altenburg:
    Felix Köhler (Rechtsanwälte Köhler)

    Arbeitsrecht, Bankrecht, Strafrecht in Sprockhövel :
    Elke Althäuser (Kanzlei Althäuser)

    Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht in Werl:
    Ulrich Discher (Dr. Michel • Kruse • Discher • Michel)

    Kündigungsschutzrecht, Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge, Abfindungen, Verzugslohn in Düsseldorf:
    Erhard Hofmann (Kanzlei Hofmann)

    Arbeitsrecht, Verkehrsrecht in Elmshorn:
    Sven Rüter (Düwel & Zinger)

    Pressemitteilungen
    Elektroroller im Büro aufgeladen - Landesarbeitsgericht Hamm erklärt Kündigung unwirksam

    (Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 02.09.2010 die Kündigung eines Computerfachmanns, der im Betrieb seinen Elektroroller aufgeladen und dadurch einen Schaden von 1, 8 Cent für das Unternehmen verursacht hatte,  für unrechtmäßig erklärt.

    Verkennung einer Notrufsituation durch einen Internatmitarbeiter / Fristlose Kündigung trotz pflichtwidrigen Unterlassens von Hilfestellungen unverhältnismäßig

    (Stuttgart) Einem langjährig beschäftigen Arbeitnehmer, der mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Internatsgästen betraut ist, kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellung hätte leisten müssen, jedoch guten Glaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.

    Bundesarbeitsgericht zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und den Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

    (Stuttgart) Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.

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