Home Presse & Nachrichten Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion
08.09.2010
Navigation
News Arbeitsrecht
Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Kompetenzen bei Kreditvergabe überschritten?
Im Rahmen der sog. Pooth - Affäre ist bei einer internen Revision bei der Stadtsparkasse Düsseldorf eine Kreditvergabe durch einen Generalbevollmächtigten des Kreditinstituts über ein Gesamtvolumen von ca. 20...
Teilbeschäftigtes Betriebsratsmitglied
Auch wenn die Betriebsratstätigkeit eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglied dessen Arbeitszeit übersteigt, hat es zunächst um Freizeitausgleich nachzusuchen und steht ihm nicht sofort ein Vergütungsanspruch zu.Tenor 1. Auf...
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen: "Abwrackprämie" ist nicht auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") anzurechnen
Essen. Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) ist die sog. "Abwrackprämie" (staatliche Umweltprämie) von einer bedarfsmindernden Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") ausgenommen.Die Umweltprämie...
Arbeitsgericht Düsseldorf: Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen nun auch beim Arbeitsgericht Düsseldorf
er Skandal im Bauamt der Stadt Ratingen, über den in der Presse bereits berichtet wurde (Berichte u.a. in der Rheinischen Post vom 04.05.2010, 06.05.2010, in der Westdeutschen Zeitung vom...
Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen
Durch Gesetz vom 21. November 2007 gliederte das Land Nordrhein-Westfalen die Versorgungsverwaltung in die allgemeine Verwaltung ein und löste die Versorgungsämter zum 1. Januar 2008 auf. Die Aufgaben der...
Mehr Urteile...
Kontakt


LogoVDAA


VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
D-70174 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
Telefax: (0711) 3058 9311
info@vdaa.de
www.vdaa.de
E-Mail schreiben

Versetzung einer Tageszeitungsredakteurin in eine Entwicklungsredaktion PDF Drucken E-Mail

(Stuttgart) Nach § 106 Satz 1 GewO kann der Arbeitgeber den Inhalt der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.

Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09.

In dem Fall ist die Klägerin seit 1994 bei der Beklagten, einem Zeitungsverlag, als Redakteurin beschäftigt. Sie war zuletzt in der Redaktion Reise/Stil tätig. Im Arbeitsvertrag haben die Parteien u. a. geregelt:

  • „Der Verlag behält sich vor, dem Redakteur andere redaktionelle oder journalistische Aufgaben, auch an anderen Orten und bei anderen Objekten zu übertragen, wenn es dem Verlag erforderlich erscheint und für den Redakteur zumutbar ist …“

Die Beklagte versetzte die Klägerin mit Wirkung vom 19. Juni 2007 in die neu gebildete Service- und Entwicklungsredaktion. Dort sollte die Klägerin mit zwei weiteren Redakteurinnen und einem Teamleiter u. a. eine Gesundheitsbeilage entwickeln. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, dass die ausgesprochene Versetzung unwirksam ist. Sie verlangt außerdem Beschäftigung in der Redaktion Reise/Stil.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Bundesarbeitsgericht ohne Erfolg, betont Henn.

Nach dem Arbeitsvertrag ist die Beklagte nur berechtigt, der Klägerin eine Redakteurstätigkeit bei anderen Objekten/Produkten zu übertragen. Es gehört nicht zum Berufsbild des Redakteurs, nur neue Produkte zu entwickeln, ohne noch zur Veröffentlichung bestimmte Beiträge zu erarbeiten. Zudem übertrug die Beklagte der Klägerin keine anderen Produkte, sondern entzog ihr ausschließlich die bisher bearbeiteten Produkte.

Henn empfahl, diese Grundsätze zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.    

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Michael Henn 
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht 
VdAA – Präsident  
Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll
Theodor-Heuss-Str. 11   
70174 Stuttgart     
Tel.: 0711/30 58 93-0
Fax: 0711/30 58 93-11 
stuttgart@drgaupp.de
www.drgaupp.de           

 
Experten

Arbeitsrecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht in Hof:
Oliver Beyer (BeyerּPechsteinּDamm Rechtsanwälte)

Arbeitsrecht in Ludwigsburg:
Dr. Daniela Kreidler-Pleus (Anwaltskanzlei Dr. Kreidler-Pleus und Kollegen)

Arbeitsrecht, Sozialrecht, Medizinrecht in Berlin:
Rolf Arndt (Rolf Arndt)

Arbeitsrecht, Erbrecht, Baurecht, Familienrecht, Verkehrsrecht in Dortmund:
Michael Krause (Krause und Sandmann)

Arbeitsrecht in Emden:
Günter Schmaler

Pressemitteilungen
Elektroroller im Büro aufgeladen - Landesarbeitsgericht Hamm erklärt Kündigung unwirksam

(Stuttgart) Das Landesarbeitsgericht Hamm hat am 02.09.2010 die Kündigung eines Computerfachmanns, der im Betrieb seinen Elektroroller aufgeladen und dadurch einen Schaden von 1, 8 Cent für das Unternehmen verursacht hatte,  für unrechtmäßig erklärt.

Verkennung einer Notrufsituation durch einen Internatmitarbeiter / Fristlose Kündigung trotz pflichtwidrigen Unterlassens von Hilfestellungen unverhältnismäßig

(Stuttgart) Einem langjährig beschäftigen Arbeitnehmer, der mit der Betreuung und Beaufsichtigung von Internatsgästen betraut ist, kann im Einzelfall nicht wirksam fristlos gekündigt werden, wenn er zwar einer Internatsbewohnerin Hilfestellung hätte leisten müssen, jedoch guten Glaubens einen Sachverhalt unterschätzt und deshalb nichts bzw. zu wenig unternommen hat.

Bundesarbeitsgericht zur Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und den Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage

(Stuttgart) Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt.

Mehr Pressemitteilungen...
News aus dem BMAS