Der in diesem Zusammenhang zur Anwendung kommende Tarifvertrag verteilt die Wochenarbeitszeit nicht auf Arbeitstage auf, sondern sieht ein Schichtmodell mit regelmäßig unbezahlten Freischichten vor und sieht sowohl für die urlaubstägliche wie auch für die krankheitstägliche Vergütung den Betrag v…
(vdaa) …on Jahresvergütung geteilt durch 364 Kalendertage vor.
Informationen:
- Aktenzeichen: 11 Sa 974/08
- Gericht/Herausgeber: Landesarbeitsgericht München
- Weitere Informationen: http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/entscheidungen_2008/kammer11/11sa974_08.pdf