Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 03.02.2026, AZ 15 SLa 418/2
Ausgabe: 12 – 2025 / 01 – 2026
1.
Das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG lässt es regelmäßig nicht zu, dem Mandatsträger wegen seiner Anstellung eine während der Mandatstätigkeit weiter zu zahlende Vergütung zuzusagen, die über das gesetzlich geregelte Maß hinausgeht.
2.
Ist die Überlassung des Dienstwagens Ist nur wegen der Betriebsratstätigkeit erfolgt, ist in der Gestellung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung eine Begünstigung im Sinne des § 78 Satz 2 BetrVG zu sehen.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…