Arbeit­srecht zählt zu den wichtig­sten Rechts­ge­bi­eten in Deutsch­land. Fast jed­er zweite Bun­des­bürg­er ist in irgen­dein­er Art und Weise den Vorschriften des bun­des­deutschen Arbeit­srechts unterworfen.

Trotz dieser beson­deren Bedeu­tung dieses Rechts­ge­bi­etes sind die auf Arbeit­srecht spezial­isierten Kol­legin­nen und Kol­le­gen in Deutsch­land bish­er von kein­er eigen­ständi­gen Vere­ini­gung „in ein­er Hand“ auss­chliesslich organisiert.

In dieser Erken­nt­nis wurde im Sep­tem­ber 2008 in Stuttgart der „VdAA – Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.“ gegründet.

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