Richtlin­ien
des VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V.

Aus­ge­hend von dem Bewusst­sein, dass in der Bevölkerung eine gestiegene Nach­frage nach spezial­isiert­er Beratung beste­ht und die Rat­suchen­den heutzu­tage ver­mehrt davon aus­ge­hen, dass man bes­timmte oder beson­dere Qual­i­fizierun­gen eines Beraters auch nach außen hin erken­nen kann, hat der Vor­stand des VDAA Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. beschlossen, Rechtsanwälten/ — innen die Möglichkeit zu gewähren, nach Vor­liegen bes­timmter beson­der­er the­o­retis­ch­er und prak­tis­ch­er Ken­nt­nisse fol­gende Titel erwerben

  1. Zertifizierte/r Berater/-in Arbeit­srecht für Arbeit­nehmer (VDAA e. V.)
  2. Zertifizierte/r Berater/-in Arbeit­srecht für Unternehmer (VDAA e. V.)
  3. Zertifizierte/r Berater/-in für Kündi­gungss­chutzrecht (VDAA e. V.)
  4. Zertifizierte/r Berater/-in Arbeit­srecht für lei­t­ende Angestellte/Führungskräfte (VDAA e. V.)

Zu „Zer­ti­fizierten Berater­n/- innen (VDAA e. V.)” kön­nen Per­so­n­en ernan­nt wer­den, die als Recht­san­walt/-in in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land zuge­lassen sind. Die Ver­lei­hung des Titels set­zt einen entsprechen­den Antrag und das Vor­liegen beson­der­er the­o­retis­ch­er und prak­tis­ch­er Erfahrun­gen auf den vor­ge­nan­nten Gebi­eten voraus, die den nach­fol­gen­den Richtlin­ien ent­nom­men wer­den können:

VDAA Zer­ti­fizierungsrichtlin­ien Stand 01.03.2019

Antrag auf Zertifizierung