Arbeit­srecht  gehört  zu den wichtig­sten Rechts­ge­bi­eten in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land. Bun­desweit sind rd. 40 Mio. Bun­des­bürg­er bei knapp 3 Mio. Unternehmen beschäftigt. Jed­er zweite Bun­des­bürg­er unter­liegt damit in irgen­dein­er Art und Weise den Vorschriften des bun­des­deutschen Arbeitsrechts.

Gle­ich­wohl sind die Inter­essen der auf Arbeit­srecht spezial­isierten Recht­san­wältin­nen und Recht­san­wälte in Deutsch­land bish­er von kein­er eige­nen Vere­ini­gung „in ein­er Hand“ auss­chließlich vertreten.

In dieser Erken­nt­nis wurde im Sep­tem­ber 2008 der VdAA – Ver­band deutsch­er Arbeit­srecht­sAn­wälte e. V. gegründet.
Hier­bei ver­fol­gt der Ver­band in erster Lin­ie zwei Zielsetzungen

  • die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeit­sar­beit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Arbeit­srechts und der dazu ergan­genen Recht­sprechung zu informieren, sowie
  • eine kom­pe­tente und qual­i­fizierte Beratung auf dem Gebi­et des Arbeit­srechts von Unternehmern und Arbeit­nehmern durch kon­se­quente Fort- und Weit­er­bil­dung unser­er  Mit­glieder sicherzustellen.

Vor diesem Hin­ter­grund gel­ten für die Auf­nahme von Recht­san­wäl­ten-/in­nen als Mit­glied in unseren Ver­band auch fol­gende „Min­destvo­raus­set­zun­gen“:

  • Tätigkeitss­chw­er­punkt „Arbeit­srecht“
  • Min­destzu­las­sung fünf Jahre
  • Fachan­waltschaft erwün­scht, jedoch nicht Voraussetzung

Zur Fort- und Weit­er­bil­dung unser­er Mit­glieder wur­den fol­gende Fachauss­chüsse eingerichtet:

  • Fachauss­chuss I: Arbeitsgerichtsverfahren
  • Fachauss­chuss II: Kündigungsschutzrecht
  • Fachauss­chuss III: Arbeitsvertragsgestaltung
  • Fachauss­chuss IV: Beson­dere Arten von Arbeitsverhältnissen
  • Fachauss­chuss V: Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung
  • Fachauss­chuss VI: Tarifvertragsrecht
  • Fachauss­chuss VII: Betriebliche Altersversorgung/Vorruhestand/Altersteilzeit/Renten
  • Fachauss­chuss VIII: EU – Arbeitsrecht
  • Fachauss­chuss IX: Rechte von Organ­mit­gliedern (Geschäfts­führer / Vorstände / Aufsichtsratsmitgliedern)