Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 7.12.2017, 17 Sa 1164/17

Antrag einer Arbeitnehmerin, die nach Geburt des ersten Kindes in Anspruch genommene Elternzeit vorzeitig wegen einer erneuten Schwangerschaft zu beenden. Auslegung von § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG in Abgrenzung zu § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG.

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