Der Verdienstausgleich bei Wegfall von Belastungszulagen nach § 4 der Anlage 2 zum ERA-TV wird für die Berechnung der Vergütung einer Mehrarbeitsstunde nach § 11.4.3. MTV zum ERA-TV nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…