Der Beteiligte zu 1. und die Beteiligte zu 3. stritten vor dem Arbeitsgericht Kiel über die Berechtigung einer ordentlichen Kündigung vom 30.11.2017 zum 31.05.2018. Der Rechtsstreit endete durch einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO (Beschluss vom 29.01.2018 = Bl. 43 ff d. A.). Danach endete das Arbeitsverhältnis aufgrund der streitgegenständlichen Kündigung zum 31.05.2018. Gemäß Ziffer 2 des Vergleichs erhielt der Kläger für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung.

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