Kündigung, betriebsbedingt, Outsourcing, Streichung, Arbeitsplatzwegfall, Hierarchieebene, Arbeitszeitbetrug, Zeiterfassungssystem, Manipulation, Darlegung, Entschädigung, Homosexualität, HIV-Infektion, Aids, mittelbare Diskriminierung, Indizien, Darlegungs- und Beweislast LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2018, Az. 5 Sa 438/17

 

Die Parteien führen einen Kündigungsrechtsstreit. Daneben begehrt der Kläger eine Entschädigung nach dem AGG.
Der 33-jährige Kläger ist bei der Beklagten, die zwei Restaurants und einen Pizza-Lieferservice betreibt, seit dem 01.05.2016 als Abteilungsleiter Marketing- und Qualitätsmanagement beschäftigt zu einem Monatsgehalt von 2.550,00 € brutto bei einer monatlichen Arbeitszeit von 170 Stunden. Zum Aufgabenbereich des Klägers zählten im Wesentlichen die Außendarstellung des Unternehmens, die Statistikauswertung zur Analyse der Marktstrategie sowie Preiskalkulationen für die Erstellung von Speise- und Eiskarten. Der Kläger war u. a. eingesetzt in den Bereichen Personalgewinnung und Personaleinsatzplanung sowie im Aufbau einer Warenwirtschaft. Zuletzt arbeitete er seit April 2017 überwiegend als Telefonist im Service-Center in H… Es ist zwischen den Parteien streitig, ob die Beklagte den Bereich Marketing- und Qualitätsmanagement zum 01.08.2017 outsourcte.

Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/4EA7B61A3560…

 
 
 
 

Kündigung, betriebsbedingt, Outsourcing, Streichung, Arbeitsplatzwegfall, Hierarchieebene, Arbeitszeitbetrug, Zeiterfassungssystem, Manipulation, Darlegung, Entschädigung, Homosexualität, HIV-Infektion, Aids, mittelbare Diskriminierung, Indizien, Darlegungs- und Beweislast LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2018, Az. 5 Sa 438/17

 

Die Parteien führen einen Kündigungsrechtsstreit. Daneben begehrt der Kläger eine Entschädigung nach dem AGG.
Der 33-jährige Kläger ist bei der Beklagten, die zwei Restaurants und einen Pizza-Lieferservice betreibt, seit dem 01.05.2016 als Abteilungsleiter Marketing- und Qualitätsmanagement beschäftigt zu einem Monatsgehalt von 2.550,00 € brutto bei einer monatlichen Arbeitszeit von 170 Stunden. Zum Aufgabenbereich des Klägers zählten im Wesentlichen die Außendarstellung des Unternehmens, die Statistikauswertung zur Analyse der Marktstrategie sowie Preiskalkulationen für die Erstellung von Speise- und Eiskarten. Der Kläger war u. a. eingesetzt in den Bereichen Personalgewinnung und Personaleinsatzplanung sowie im Aufbau einer Warenwirtschaft. Zuletzt arbeitete er seit April 2017 überwiegend als Telefonist im Service-Center in H… Es ist zwischen den Parteien streitig, ob die Beklagte den Bereich Marketing- und Qualitätsmanagement zum 01.08.2017 outsourcte.

Weitere Informationen: https://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/4EA7B61A3560…