Besonders gelagerte Ausnahmefälle bei Bestellung als GmbH-Geschäftsführer Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 23.05.2018, Az. 2 Ta 657/17

 

Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung als GmbH-Geschäftsführer zugrunde; keine Änderung der Rechtsnatur durch Abberufung als Geschäftsführer; Unterscheidung zwischen den Begriffen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Arbeitnehmer; Keine Bedeutung des unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens; Zur Anforderungen an Arbeitnehmerähnlichkeit eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers und zur Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Abhängigkeit

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…

 
 
 
 

Besonders gelagerte Ausnahmefälle bei Bestellung als GmbH-Geschäftsführer Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 23.05.2018, Az. 2 Ta 657/17

 

Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung als GmbH-Geschäftsführer zugrunde; keine Änderung der Rechtsnatur durch Abberufung als Geschäftsführer; Unterscheidung zwischen den Begriffen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Arbeitnehmer; Keine Bedeutung des unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs im Rahmen des Rechtswegbestimmungsverfahrens; Zur Anforderungen an Arbeitnehmerähnlichkeit eines abberufenen GmbH-Geschäftsführers und zur Darlegungslast hinsichtlich der wirtschaftlichen Abhängigkeit

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…