Auf die Gegenvorstellung der Klägerin wird die Vorlageverfügung des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.04.2018 aufgehoben.
Der Sachverhalt wird an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…