Eine Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Ballettmitglied des Friedrichstadtpalastes ist nur dann wegen unzulässiger Rechtsausübung unwirksam, wenn sie allein aus dem Grund ausgesprochen wird, den Eintritt erhöhten Bestandsschutzes zu verhindern.

Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…