Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- Kein sozialversicherungsrechtliches „Out-Sourcing“ von Piloten bei Eingliederung in die Betriebsorganisation von Ryanair 31. Januar 2026
- Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis 31. Januar 2026
- Bundesarbeitsgericht: Sicherheitskontrolle am Flughafen mit Kopftuch? 30. Januar 2026
- Landesarbeitsgericht Düsseldorf: Abberufung und Einsatz einer Gleichstellungsbeauftragten auf einer geringwertigeren Stelle rechtswidrig 29. Januar 2026
- Anfechtung einer Betriebsratswahl – Betrieb(steil) 29. Januar 2026
Kontakt
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris