Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- Interessenausgleich noch nicht abgeschlossen: Schon handeln oder weiterverhandeln? 11. August 2026
- KI-Kompetenz ist eine betriebliche Organisationspflicht 11. August 2026
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 07-2026 10. August 2026
- Gewonnen und trotzdem gekündigt 10. August 2026
- KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026 28. Juli 2026
Kontakt
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris