Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 11-2025 4. Dezember 2025
- Tritt gegen den Chef = fristlose Kündigung 30. November 2025
- Kündigung eines Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern ist wirksam 30. November 2025
- Tarifvertragliche Mehrarbeitszuschläge – Diskriminierung wegen Teilzeitbeschäftigung 27. November 2025
- Arbeitsrecht in Italien: Endlich mal selbst kündigen dürfen? 26. November 2025
Kontakt
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris