1. Grobe Beleidigungen in Form ausländerfeindlicher/rassistischer Äußerungen sowohl in verbaler Form als auch im Rahmen eines WhatsApp-Verkehrs können einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen.

2. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht einer entsprechenden Kündigung auch bei kurz zuvor abgeschlossenem Altersteilzeitvertrag nicht zwingend entgegen.

3. Im Abschluss eines Altersteilzeitvertrages zeitlich kurz vor Ausspruch der Kündigung ist jedenfalls dann, wenn keine abschließende Kenntnis des Kündigungsberechtigten über die Kündigungstatsachen bestand, auch kein Kündigungsverzicht zu sehen.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…