Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis 19. April 2026
- Neue Krankschreibung direkt im Anschluss – muss der Arbeitgeber dann nochmal zahlen? 19. April 2026
- Wirksamkeit einer Freistellungsklausel – Widerruf der Dienstwagennutzung 29. März 2026
- VdAA-Arbeitsrechtsdepesche 02-2026 3. März 2026
- Keine Diskriminierung: Satzungsmäßige Altersgrenze von 70 Jahren für Geschäftsführer verstößt nicht gegen das AGG 17. Februar 2026
Kontakt
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris