(Stuttgart) Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf hat am 22.01.2010 eine Güteverhandlung in einem Kündigungsschutzverfahren einer Arbeitnehmerin gegen die CDU Nordrhein-Westfalen stattgefunden.

Darauf verweist der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Leiter des Fachausschusses „Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen” des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 22.01.2010, 8 Ca 9413/09.

Die seit 22 Jahren bei der CDU beschäftigte Mitarbeiterin war u.a. mit der Bearbeitung der Gruß- und Weihnachtspost des Generalsekretärs der beklagten Partei betraut und bis Oktober 2009 Vorsitzende des Betriebsrats. Nach Abmahnungen aus April und September 2009 wegen nicht versandter Geburtstagspost kündigte die beklagte Partei der Klägerin fristlos. Sie wirft ihr vor, auch die Weihnachtpost nicht ordnungsgemäß versandt zu haben.

Mit ihrer Klage, so von Bredow, wendet sich die Klägerin gegen die fristlose Kündigung. Sie beruft sich darauf, überlastet gewesen zu sein und nach der zweiten Abmahnung ihre Arbeit ordnungsgemäß erfüllt zu haben. Eine gütliche Einigung konnte nicht erzielt werden. Die Verhandlung wird vor der 8. Kammer am 24. Februar 2010 um 09.30 Uhr in Saal 004 fortgesetzt.

Von Bredow empfahl, dien Fortgang zu beachten und bei aufkommenden Fragen dazu Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.

Für Rückfragen steht  Ihnen zur Verfügung:

Frhr. Fenimore von Bredow
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Leiter des VdAA Fachausschusses 
 „Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen”
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