Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 25.02.2020, AZ 7 TaBV 63/19

Ausgabe: 2-2020

Vor einer tariflichen Leistungsbeurteilung bei Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung gem. § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX zu beteiligen (Anschluss an LAG München, Beschluss vom 16.01.2017, 3 TaBV 95/16 juris).

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…