Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 22.01.2024, AZ 6 Sa 276/23

Ausgabe: 11/2023 – 01/2024

Hat der Arbeitnehmer in der Vergangenheit einen Abkehrwillen geäußert, dann erschüttert dies nicht den Beweiswert einer während der Kündigungsfrist vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/arbgs/koeln/lag_koe…