Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 28.04.2025, AZ 4 Ta 200/24
Ausgabe: 03/04 – 2025
Aussetzung eines Individualverfahrens auf Zahlung einer Sozialplanabfindung, bis das Beschlussverfahren über die Nichtigkeit der Betriebsvereinbarung, aus der sich der Abfindungsanspruch ergibt, rechtskräftig entschieden ist.
Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/koeln/lag_koel…