Ein Fremdsprachenkurs stellt dann berufliche Weiterbildung im Sinne von § 1 Abs. 3 BzG dar, wenn der Fremdsprachenkurs einen beruflichen Bezug hat. Nicht ausreichend ist es, wenn der Fremdsprachenkurs der Allgemeinbildung dient.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…