Weitere Informationen: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpor…
Aktuelles
- EuGH: Diskriminierung am Arbeitsplatz: Der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung erstreckt sich auf Eltern behinderter Kinder 16. September 2025
- Verwaltungsgericht Köln: Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht 13. September 2025
- Beschäftigen von Rentnern – so geht’s rechtssicher 8. September 2025
- Verwaltungsgericht Düsseldorf: Entlassung einer Kommissaranwärterin, die auf privater Feier dienstliche Bekleidungsgegenstände getragen hat 3. September 2025
- VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 08-2025 2. September 2025
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris