Lan­desar­beits­gericht Rhein­land-Pfalz, Beschluss vom 21.10.2020, AZ 7 Sa 426/19

Leit­satz
1. Eine auflösende Bedin­gung in einem Arbeitsver­trag eines Unternehmens des Bewachungs­gewerbes, wonach das Arbeitsver­hält­nis eines im Wach­di­enst beschäftigten Arbeit­nehmers bei dem Entzug der Ein­satz­genehmi­gung durch die US-Stre­itkräfte endet, ist wirk­sam, wenn für den Arbeit­nehmer keine Beschäf­ti­gungsmöglichkeit mehr beste­ht (BAG 19. März 2008 — 7 AZR 1033/06).(Rn.64)

2. Die Amt­sausübung durch ein freigestelltes Betrieb­sratsmit­glied ist keine solche Beschäftigungsmöglichkeit.(Rn.84)

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