Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2024, AZ 3 Ta 273/23

Ausgabe: 03/2024

1.Eine Unternehmensumwandlung führt nicht zur Vertragsumwandlung eines Arbeitsin ein freies Dienstverhältnis.

2. Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit der Tätigkeit als Fremdgeschäftsführer einer anderen Konzerngesellschaft betraut, ändert sich sein Status als Arbeitnehmer nicht dadurch, dass sein Vertragsarbeitgeber später auf diese Konzerngesellschaft verschmolzen und die Konzerngesellschaft, deren Vertretungsorgan er ist, nunmehr sein Vertragspartner wird. Denn zum einen fehlt für eine solche Vertragsumwandlung eine gesetzliche Grundlage, zum anderen hätte der Fremdgeschäftsführer im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien auch von vornherein bei der Konzerngesellschaft als Arbeitnehmer angestellt werden können.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw/nrwe/arbgs/duesseldorf/l…