Fristlose Änderungskündigung — Einführung von Kurzarbeit — betriebsbedingte Kündigung

 

Arbeits­gericht Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2020, AZ 11 Ca 2950/20

Aus­gabe: 11–2020

1. Eine frist­lose Änderungskündi­gung mit dem Ziel, eine Ein­führung von Kurzarbeit zu ermöglichen, kann im Einzelfall als betrieb­s­be­d­ingte Änderungskündi­gung nach § 626 BGB gerecht­fer­tigt sein.

2. Die Recht­sprechungs­grund­sätze des Bun­de­sar­beits­gerichts zur reinen Ent­gel­tre­duzierung durch Änderungskündi­gung sind auf eine Änderungskündi­gung zur Ein­führung von Kurzarbeit nicht übertragbar.

3. Für die Frage der Ver­hält­nis­mäßigkeit der Kündi­gung sind ins­beson­dere eine entsprechende Ankündi­gungs­frist und eine Begren­zung der Dauer der (möglichen) Kurzarbeit von Bedeu­tung sowie der Umstand, dass Kurzarbeit nur dann einge­führt wer­den kann, wenn die entsprechen­den Voraus­set­zun­gen zur Gewährung von Kurzarbeit­ergeld auch in der Per­son des Arbeitnehmers/der Arbeit­nehmerin vorliegen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…

 
 
 
 

Fristlose Änderungskündigung — Einführung von Kurzarbeit — betriebsbedingte Kündigung

 

Arbeits­gericht Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2020, AZ 11 Ca 2950/20

Aus­gabe: 11–2020

1. Eine frist­lose Änderungskündi­gung mit dem Ziel, eine Ein­führung von Kurzarbeit zu ermöglichen, kann im Einzelfall als betrieb­s­be­d­ingte Änderungskündi­gung nach § 626 BGB gerecht­fer­tigt sein.

2. Die Recht­sprechungs­grund­sätze des Bun­de­sar­beits­gerichts zur reinen Ent­gel­tre­duzierung durch Änderungskündi­gung sind auf eine Änderungskündi­gung zur Ein­führung von Kurzarbeit nicht übertragbar.

3. Für die Frage der Ver­hält­nis­mäßigkeit der Kündi­gung sind ins­beson­dere eine entsprechende Ankündi­gungs­frist und eine Begren­zung der Dauer der (möglichen) Kurzarbeit von Bedeu­tung sowie der Umstand, dass Kurzarbeit nur dann einge­führt wer­den kann, wenn die entsprechen­den Voraus­set­zun­gen zur Gewährung von Kurzarbeit­ergeld auch in der Per­son des Arbeitnehmers/der Arbeit­nehmerin vorliegen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…