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VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V.
Gerokstraße 8
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 3058 9320
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Internet-Adresse: www.vdaa.de

 
 

fristlose Kündigung; Arbeitszeitbetrug; Abmahnung; Verschleierung

 

Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 01.02.2021, AZ 6 Sa 494/20

Ausgabe: 1-2021

Eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung ist nicht geeignet, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_k…

 
 
 
 

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Ausgabe: 1-2021

Eine vom Arbeitgeber berechtigterweise ausgesprochene Abmahnung ist nicht geeignet, die Verschleierung des nächsten Vertragspflichtverstoßes zu rechtfertigen.

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