Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.02.2024, AZ 3 Sa 4/23

Ausgabe: 02-2024

Die Zweifelsregelung in § 271 Abs. 2 BGB gestattet es einem Arbeitgeber nicht, eine dem Arbeitnehmer bisher zustehende jährliche Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld kraft einseitiger Entscheidung stattdessen in anteilig umgelegten monatlichen Teilbeträgen zu gewähren, um sie pro rata temporis auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen zu können.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JUR…