Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.05.2023, AZ 5 Ta 121/22

Ausgabe: 04-2023

§ 1078 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die um Prozesskostenhilfe nachzusuchende Partei auch im Falle einer Antragstellung unmittelbar bei dem Prozessgericht nicht verpflichtet ist, dem Gericht auf eigene Kosten Übersetzungen der von ihr eingereichten fremdsprachigen Prozesskostenhilfeunterlagen vorzulegen (BGH 03.07.2018 – VIII 2 R 229/17).(Rn.16)

Weitere Informationen: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/…