Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 31.08.2021, AZ 7 TaBV 79/20

Ausgabe: 08-2021

Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88)

Weitere Informationen: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_ha…