Vere­in­barun­gen zwis­chen Arbeit­ge­ber und Arbeit­nehmern über die Behand­lung eines Teils des Arbeit­sent­gelts als sog. Übungsleit­er­pauschale i.S.d. § 3 Nr. 26 EStG unter­liegen nicht der Mitbes­tim­mung des Betriebsrates.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldor…