Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2024, AZ 3 Ta 12/23

Ausgabe: 03/2024

Verfahren, die den Vergütungsanspruch eines gem. § 38 BetrVG freigestellten Betriebsratsmitglieds zum Gegenstand haben, sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis iSd. § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) ArbGG und daher im Urteilsverfahren zu entscheiden. Ein Wahlrecht des betroffenen Betriebsratsmitglieds zwischen Urteils- und Beschlussverfahren besteht nicht.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/JUR…