LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2020, AZ 15 TaBVGa 2087/19

Ausgabe: 07-2020

Auch im Beschlussverfahren ist für eine Vollziehung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 929 Abs. 2 ZPO eine Zustellung im Parteibetrieb innerhalb der Monatsfrist erforderlich. Eine Zustellung von Amts wegen reicht nicht aus.

Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…