Eine Wechselschichtzulage kann nach dem TV‑N der Berliner Verkehrsbetriebe verlangen, wer regelmäßig im Dreischichtsystem (Früh‑, Spät‑, Nachtschicht) arbeitet. Auf eine “Überlappung der Dienste”, die Nahtlosigkeit der einzelnen Schichten kommt es nicht an.
Weitere Informationen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…