Eine Wech­selschichtzu­lage kann nach dem TV‑N der Berlin­er Verkehrs­be­triebe ver­lan­gen, wer regelmäßig im Dreis­chicht­sys­tem (Früh‑, Spät‑, Nachtschicht) arbeit­et. Auf eine “Über­lap­pung der Dien­ste”, die Naht­losigkeit der einzel­nen Schicht­en kommt es nicht an.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brande…