Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 02.06.2026, AZ 4 SLa 748/25
Ausgabe: 05 – 2026
1.
Verträge kommen durch auf den Vertragsschluss gerichtete, einander entsprechende Willenserklärungen zustande, indem eine Partei das Angebot der anderen Vertragspartei gemäß den §§ 145 ff. BGB annimmt.
2.
Ist das Zustandekommen des Vertrags streitig, reicht es für die Schlüssigkeit nicht aus, das Ergebnis der Vereinbarung darzustellen. Erforderlich ist die konkrete Darlegung, aufgrund welcher Erklärungen welcher Partei auf ein Vertragsangebot geschlossen werden kann und welche Partei aufgrund welcher Erklärungen oder Umstände dieses angenommen hat.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…