Sehr geehrte Damen und Herren,
der VdAA ist ein Verband von mehr als 600 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.
Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:
1.) Scheinselbständigkeit – Nachzahlungspflichten des Arbeitgebers
–ein Artikel vonRechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen, Bremen
2.) Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung – Interessenkollision
— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart
3.) Mindestlohn auch für Bereitschaftsdienst in der Pflege
— ein Artikel vonRechtsanwalt und Fachanwalt für ArbeitsrechtKlaus-Dieter Franzen, Bremen
4.) LAG Baden-Württemberg entscheidet über Scheinwerk-/Scheindienstverträge bei Daimler
— ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart
Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.
Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.
Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung.
Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.
Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen
Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
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70174 Stuttgart
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