Aktuelles
- Klage einer Arbeitnehmerin auf höheres Arbeitsentgelt wegen höherer Vergütung vergleichbarer männlicher Arbeitnehmer vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg teilweise erfolgreich 21. August 2026
- Krank im Urlaub: Wann Beschäftigte ihre Urlaubstage zurückbekommen 21. August 2026
- Meinungsfreiheit im Job: Wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen? 21. August 2026
- Arbeitsunfähigkeit und dringliche Arbeiten 18. August 2026
- Kündigung rund um die Elternzeit: Wann besonderer Kündigungsschutz besteht 17. August 2026
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Arbeitsgerichte
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Auslegung einer verfristeten sofortigen Beschwerde als Gegenvorstellung Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 05.05.2018, Az. 5 Ta 177/18
Auf die Gegenvorstellung der Klägerin wird die Vorlageverfügung des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.04.2018 aufgehoben. Der Sachverhalt wird an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…
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Auslegung einer verfristeten sofortigen Beschwerde als Gegenvorstellung Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 05.05.2018, Az. 5 Ta 177/18
Auf die Gegenvorstellung der Klägerin wird die Vorlageverfügung des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 03.04.2018 aufgehoben. Der Sachverhalt wird an das Arbeitsgericht Bielefeld zurückverwiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_h…
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Besonders gelagerte Ausnahmefälle bei Bestellung als GmbH-Geschäftsführer Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 23.05.2018, Az. 2 Ta 657/17
Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung als GmbH-Geschäftsführer zugrunde; keine Änderung der Rechtsnatur durch Abberufung als Geschäftsführer; Unterscheidung zwischen den Begriffen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Arbeitnehmer; Keine Bedeutung […]
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Besonders gelagerte Ausnahmefälle bei Bestellung als GmbH-Geschäftsführer Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 23.05.2018, Az. 2 Ta 657/17
Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung als GmbH-Geschäftsführer zugrunde; keine Änderung der Rechtsnatur durch Abberufung als Geschäftsführer; Unterscheidung zwischen den Begriffen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Arbeitnehmer; Keine Bedeutung […]
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