Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 28.05.2025, AZ 4 SLa 438/24
Ausgabe: 05-2025
Dem Arbeitgeber kann weder die Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung noch die eines Fachvorgesetzten von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zugerechnet werden.
Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/koeln/lag_koel…