VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04- 2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Verband von mehr als 600 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben. 

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen: 

1.) Bundesgerichtshof wendet erstmals Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf GmbH-Geschäftsführer an

– eine Presseerklärung von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart 

2.) Kommentierte Rechtsprechungen zum Arbeitsrecht

— von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer, Düsseldorf 

3.) Bundesarbeitsgericht zur Kündigung wegen “Stalking”

– eine Presseerklärung von Rechtsanwalt. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frhr. Fenimore von Bredow, Vizepräsident des VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart 

4.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten. Hierbei handelt es sich um Leitsätze und Links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden. 

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar. 

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen. 

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar. 

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können. 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 –  3058 9311
Email: info@vdaa.de
www.vdaa.de

 
 
 
 
 

VdAA- Arbeitsrechtsdepesche 04- 2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der VdAA ist ein Verband von mehr als 600 Rechtsanwälten, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben.

Auch mit dieser Ausgabe möchten wir Ihnen arbeitsrechtliche Artikel zu Ihrer Information zur Verfügung stellen:

1.) Kehrtwende in der Befristung ein Artikel von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Haas, Düsseldorf 

 2.) Bundesarbeitsgericht zur Vergütung eines Bauarbeiters bei Auslandseinsatz — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Kiel

3.) Abschluss von befristeten Anstellungsverträgen erheblich erleichtert — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Hauptvogel, München 

4.) Arbeitsgericht Krefeld verurteilt Zeitarbeitsunternehmen nach dem Grundsatz Equal Pay — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt Georg Heumüller, Meerbusch

5.) Bundesarbeitsgericht zum Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Stuttgart

6.) Keine Nutzung von Kredit- und Tankkarten des Arbeitgebers für private Zwecke — eine Presseerklärung von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Kiel

7.) Aktuelle Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten. Hierbei handelt es sich um Leitsätze und links zu aktuellen Urteilen, die von uns zusammengestellt wurden.

Sämtliche Artikel dürfen von Ihnen kostenfrei verwendet werden unter der Voraussetzung, dass im Artikel zumindest der Name und der Sitz des Autors und der Name unserer Vereinigung erwähnt werden. Textänderungen bitten wir mit dem jeweiligen Autor oder mit der Schriftleitung abzustimmen. Für die Übersendung eines Belegexemplars wären wir dankbar.

Die Artikel wurden mit großer Sorgfalt erstellt, dennoch müssen wir jede Haftung ausschließen.

Für Rückfragen stehen die Autoren oder ich gerne zur Verfügung. 

Wir würden uns freuen, wenn die Informationen für Sie hilfreich sind und sind für Lob oder Kritik immer dankbar.

Wenn Sie Rechtsanwälte/ -innen zum Arbeitsrecht aus dem Kreise unserer Mitglieder in Ihrer Nähe oder zu bestimmten Spezialgebieten suchen, empfehlen wir Ihnen einen Besuch unserer Homepage – www.vdaa.de – und dort die Anwaltssuche, die Sie durch Anklicken auf die Landkarte aktivieren können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr 

Michael Henn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Präsident des VdAA e.V.
VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 – 3058 9320
Fax: 0711 –  3058 9311
Email: info@vdaa.de
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