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Aktuelles
- KI-Verordnung: Neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026 28. Juli 2026
- Neue Tariftreuepflichten für Bundesaufträge 25. Juli 2026
- Einwurfeinschreiben auf dem Prüfstand 25. Juli 2026
- Einigungsstelle ohne Vorverhandlungen – wann ist das zulässig? 22. Juli 2026
- Reformpaket der Bundesregierung – Was sich im Arbeitsrecht ändern soll 22. Juli 2026
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Die rechtskräftige Verurteilung eines Altenpflegers wegen in Berufsausübung begangener unterlassener Hilfeleistung rechtfertigt den Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“ wegen Unzuverlässigkeit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist aus den Gründen der Interimsgefahr gerechtfertigt. Fortführung Beschluss vom 12. Juli 2016 – 7 B 3175/16 – juris