(Stuttgart) Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Auch Eltern von behinderten Kindern sind vor indirekter Diskriminierung am Arbeitsplatz geschützt. Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen so anpassen, dass diese Eltern ihre Kinder versorgen können – ohne Angst vor Benachteiligung.
Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
Der konkrete Fall
Eine Stationsaufsicht bat ihren Arbeitgeber mehrmals, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen. Grund: Sie musste sich um ihren schwerbehinderten Sohn kümmern. Der Arbeitgeber stimmte vorübergehend zu, verweigerte aber eine dauerhafte Regelung. Die Arbeitnehmerin zog vor Gericht – bis der Fall schließlich beim Europäischen Gerichtshof landete.
Die Entscheidung des Gerichts
Der EuGH stellte klar: Das Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung gilt auch für Eltern, die ein behindertes Kind betreuen. Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen, damit Beschäftigte ihre familiären Pflichten erfüllen können.
Grenzen für Arbeitgeber
Allerdings gilt dieser Schutz nicht grenzenlos. Der Arbeitgeber muss Anpassungen nur dann umsetzen, wenn sie ihn nicht unverhältnismäßig belasten. Ob dies im Einzelfall zutrifft, prüfen die nationalen Gerichte.
Was das Urteil bedeutet
- Eltern behinderter Kinder dürfen nicht benachteiligt werden.
- Arbeitgeber müssen flexible Lösungen anbieten.
- Gleichzeitig werden die Interessen des Unternehmens berücksichtigt.
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
HMS. Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte
Hohenstaufenring 57 a
50674 Köln
Telefon: 0221/ 29 21 92 0 Telefax: 0221/ 29 21 92 25
goerzel@hms-bg.de www.hms-bg.de