(Stuttgart) Ein Arbeitnehmer kündigt. Doch die Kündigungsfrist ist länger als der Arbeitnehmer gedacht hatte. Er muss also länger als erwartet bleiben. Ein paar Tage arbeitet der Arbeitnehmer noch. Dann folgt die Krankmeldung. Zwei Wochen arbeitsunfähig bis zum Resturlaub.
Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“ des VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart.
- Der Fall:
Für den Arbeitgeber sieht das verdächtig aus.
Er sagt:
- Die Krankheit war nur vorgetäuscht.
- Wir zahlen keinen Lohn.
Es geht um rund 1.400 Euro Entgeltfortzahlung.
- Darf der Arbeitgeber den „gelben Schein“ anzweifeln?
Grundsätzlich gilt:
Wer krank ist, bekommt bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Der gelbe Schein hat dabei einen hohen Beweiswert. Er gilt als starkes Argument für den Arbeitnehmer.
Aber:
Dieser Beweiswert ist nicht unantastbar.
Arbeitgeber dürfen zweifeln, wenn viele Umstände zusammenkommen.
Zum Beispiel:
- Krankmeldung direkt nach der Kündigung
- Krankschreibung passgenau bis Urlaub oder Vertragsende
- Auffällige Dauer der Erkrankung
Dann muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er wirklich krank war.
Genau das passierte in diesem Fall
Der Arbeitgeber zählte mehrere Punkte auf:
- Der Mitarbeiter irrte sich über seine Kündigungsfrist
- Danach wollte er faktisch nicht mehr arbeiten
- Die Krankmeldung endete exakt vor dem Urlaub
- Am letzten Tag kam er nur zur Abgabe der Arbeitsmittel
Für den Arbeitgeber war klar: Das war geplant.
Der Arbeitnehmer sagt: Ich war wirklich krank
Der Elektriker widersprach. Er sagte:
- Ich hatte starke Spannungskopfschmerzen
- Der Stress im Betrieb war hoch
- Ich habe nichts vorgetäuscht
Entscheidend:
Seine Ärztin sagte als Zeugin aus.
- Die Ärztin bringt die Wende
Die Ärztin erklärte:
- Der Patient war ihr bekannt
- Schon früher gab es stressbedingte Beschwerden
- Zwei Wochen Krankschreibung sind bei akuter Belastung normal
- Die Idee zur Dauer kam von ihr – nicht vom Patienten
Wichtig auch:
Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses steigt der Stress oft massiv.
Für das Gericht war klar: Ein Zusammenwirken von Arzt und Patient lag nicht vor.
- Entscheidung: Arbeitgeber muss zahlen
Das Gericht kam zum Ergebnis:
- Die Zweifel reichen nicht aus
- Der Beweiswert der AU bleibt bestehen
- Der Arbeitnehmer war arbeitsunfähig
Der Arbeitgeber muss die Entgeltfortzahlung leisten.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
- Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Für Arbeitnehmer:
- Eine Krankschreibung ist kein Freifahrtschein
- Aber: Sie bleibt geschützt, wenn sie medizinisch begründet ist
- Auch nach einer Kündigung
Für Arbeitgeber:
- Zweifel allein reichen nicht
- Es braucht starke Indizien und oft eine genaue Beweisaufnahme
- Fazit: Krank nach Kündigung – ein sensibles Thema
Die Krankmeldung nach Kündigung ist rechtlich heikel. Für beide Seiten.
Ob Zweifel berechtigt sind, entscheidet immer der Einzelfall.
Görzel empfahl, dies zu beachten und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einzuholen, wobei er u. a. dazu auch auf den VDAA-Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
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Volker Görzel
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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