§ 3 MiLoG führt nicht deswe­gen zur gesamten Unwirk­samkeit ein­er arbeitsver­traglichen Auss­chlussfrist, weil die Ansprüche aus dem Min­dest­lohnge­setz nicht expliz­it von dem Ver­fall ausgenom­men wor­den sind.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…