Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.03.2020, AZ 3 Sa 41/19

Ausgabe: 3 – 2020

Der Vorschrift des § 26 BBiG unterfallen auch Personen, denen in kurzer Zeit in einem eng begrenzten Umfang Spezialkenntnisse oder Teilkenntnisse eines Ausbildungsberufs vermittelt werden. Eine mindestens zweijährige Ausbildungsdauer ist für die Anwendbarkeit des § 26 BBiG nicht erforderlich.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…